Die unver­zicht­ba­ren „Essen­ti­als“ des Schweizer Presse-Vertriebssystems

Unser Presse-Ver­triebs­sy­stem basiert auf fünf Pfeilern. Diese „Essen­ti­als“ dienen einem einzigen Ziel: Die Neu­tra­li­tät des Pres­se­ver­triebs muss in der Schweiz garan­tiert sein. Allein die neutrale Dis­tri­bu­ti­on gewähr­lei­stet die grösst­mög­li­che Mei­nungs­viel­falt. Vor allem aber garan­tiert dieses fragile, aus­ba­lan­cier­te System die Ubiquität: überall sind alle Titel erhält­lich. Aus diesem Grunde ist es unmöglich einen einzelnen Pfeiler her­aus­zu­bre­chen: Alle fünf Pfeiler zusammen garan­tie­ren für Sta­bi­li­tät und Kon­ti­nui­tät des Systems.

 

 

Info 

Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit

  1. Die Meinungs- und Infor­ma­ti­ons­frei­heit ist gewährleistet.
  2. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie unge­hin­dert zu äussern und zu verbreiten.
  3. Jede Person hat das Recht, Infor­ma­tio­nen frei zu empfangen, aus allgemein zugäng­li­chen Quellen zu beschaf­fen und zu verbreiten.

Art. 17 Medienfreiheit

  1. Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffent­li­chen fern­mel­de­tech­ni­schen Ver­brei­tung von Dar­bie­tun­gen und Infor­ma­tio­nen ist gewährleistet.
  2. Zensur ist verboten.
  3. Das Redak­ti­ons­ge­heim­nis ist gewährleistet.

 

Wie defi­nie­ren sich die „Essen­ti­als“, welche diese zuver­läs­si­ge „Überall-Erhält­lich­keit“ der Titel sichern?

Die ent­schei­den­den Fragen zu den „Essen­ti­als“:

 

Warum ist das Allein­aus­lie­fe­rungs­recht wichtig?

Das gebiets­be­zo­ge­ne Allein­aus­lie­fe­rungs­recht des Pres­se­gross­händ­lers umfasst die Allein­be­lie­fe­rungs­pflicht der Verlage und die Allein­be­zugs­pflicht der Ein­zel­händ­ler. Dank diesem Recht erhält das gesamte Gebiet eine umfas­sen­de und breite Abdeckung: Die Effizienz wird gestärkt. Zeitungen und Zeit­schrif­ten sind rasch ver­derb­li­che Güter, die schnell­stens trans­por­tiert werden müssen. Parallele Ver­triebs­or­ga­ni­sa­tio­nen, die ohne Allein­aus­lie­fe­rungs­recht gegründet würden, führen dazu, dass aufgrund betriebs­wirt­schaft­li­cher Ent­schei­dun­gen nur noch gut ver­käuf­li­che Titel angeboten werden.

 

Warum ist das Dis­po­si­ti­ons­recht wichtig?

Der Pres­se­gross­händ­ler bestimmt aufgrund seines Dis­po­si­ti­ons­rech­tes, welches Sortiment in welcher Menge bei einem Ein­zel­händ­ler angeboten wird. So kann die Zahl der Retouren möglichst tief gehalten werden. An remit­tier­ten Zeit­schrif­ten und Zeitungen verdient niemand. Das Dis­po­si­ti­ons­recht ist aber auch ent­schei­dend, um den Grundsatz der Neu­tra­li­tät zu gewähr­lei­sten: Ohne dieses Recht, würden sich die Ver­kaufs­stel­len auf auf­la­gen­star­ke Titel beschrän­ken oder aufgrund poli­ti­scher oder geschmack­li­cher Über­zeu­gun­gen nur bestimmte Titel anbieten.

 

Warum ist das Remis­si­ons­recht wichtig?

Der Ver­kaufs­preis eines Titels wird vom Verlag fest­ge­legt. Deshalb werden Zeit­schrif­ten und Zeitungen in der ganzen Schweiz zum gleichen Preis verkauft, was aus demo­kra­tie­po­li­ti­scher Sicht gerecht und ver­nünf­tig ist. Bei einem Wegfall der Preis­bin­dung, würden Ein­zel­händ­ler ihr Sortiment auf leicht ver­käuf­li­che, mar­gen­star­ke Pres­se­pro­duk­te konzentrieren.

 

Warum ist die Preis­bin­dung wichtig?

Das gebiets­be­zo­ge­ne Allein­aus­lie­fe­rungs­recht des Pres­se­gross­händ­lers umfasst die Allein­be­lie­fe­rungs­pflicht der Verlage und die Allein­be­zugs­pflicht der Ein­zel­händ­ler. Dank diesem Recht erhält das gesamte Gebiet eine umfas­sen­de und breite Abdeckung: Die Effizienz wird gestärkt. Zeitungen und Zeit­schrif­ten sind rasch ver­derb­li­che Güter, die schnell­stens trans­por­tiert werden müssen. Parallele Ver­triebs­or­ga­ni­sa­tio­nen, die ohne Allein­aus­lie­fe­rungs­recht gegründet würden, führen dazu, dass aufgrund betriebs­wirt­schaft­li­cher Ent­schei­dun­gen nur noch gut ver­käuf­li­che Titel angeboten werden.

 

Warum ist die Ver­wen­dungs­bin­dung wichtig?

Die Pres­se­gross­händ­ler ver­pflich­ten die Ein­zel­händ­ler die Pres­se­ar­ti­kel aus­schliess­lich im Ein­zel­ver­kauf in der Schweiz und im Für­sten­tum Liech­ten­stein anzu­bie­ten. Damit wird ver­hin­dert, dass Ein­zel­händ­ler selektiv für einzelne attrak­ti­ve Titel oder kom­mer­zi­ell inter­es­san­te Gebiete als Gross­händ­ler tätig sein können. Mit der Ver­wen­dungs­bin­dung wird die Aus­lie­fe­rung aller ange­bo­te­nen Titel in der ganzen Schweiz und in Liech­ten­stein abgesichert.

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