Unser Presse-Vertriebssystem basiert auf fünf Pfeilern. Diese „Essentials“ dienen einem einzigen Ziel: Die Neutralität des Pressevertriebs muss in der Schweiz garantiert sein. Allein die neutrale Distribution gewährleistet die grösstmögliche Meinungsvielfalt. Vor allem aber garantiert dieses fragile, ausbalancierte System die Ubiquität: überall sind alle Titel erhältlich. Aus diesem Grunde ist es unmöglich einen einzelnen Pfeiler herauszubrechen: Alle fünf Pfeiler zusammen garantieren für Stabilität und Kontinuität des Systems.
Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit
- Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
- Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
- Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.
Art. 17 Medienfreiheit
- Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.
- Zensur ist verboten.
- Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.
Wie definieren sich die „Essentials“, welche diese zuverlässige „Überall-Erhältlichkeit“ der Titel sichern?
Die entscheidenden Fragen zu den „Essentials“:
Warum ist das Alleinauslieferungsrecht wichtig?
Das gebietsbezogene Alleinauslieferungsrecht des Pressegrosshändlers umfasst die Alleinbelieferungspflicht der Verlage und die Alleinbezugspflicht der Einzelhändler. Dank diesem Recht erhält das gesamte Gebiet eine umfassende und breite Abdeckung: Die Effizienz wird gestärkt. Zeitungen und Zeitschriften sind rasch verderbliche Güter, die schnellstens transportiert werden müssen. Parallele Vertriebsorganisationen, die ohne Alleinauslieferungsrecht gegründet würden, führen dazu, dass aufgrund betriebswirtschaftlicher Entscheidungen nur noch gut verkäufliche Titel angeboten werden.
Warum ist das Dispositionsrecht wichtig?
Der Pressegrosshändler bestimmt aufgrund seines Dispositionsrechtes, welches Sortiment in welcher Menge bei einem Einzelhändler angeboten wird. So kann die Zahl der Retouren möglichst tief gehalten werden. An remittierten Zeitschriften und Zeitungen verdient niemand. Das Dispositionsrecht ist aber auch entscheidend, um den Grundsatz der Neutralität zu gewährleisten: Ohne dieses Recht, würden sich die Verkaufsstellen auf auflagenstarke Titel beschränken oder aufgrund politischer oder geschmacklicher Überzeugungen nur bestimmte Titel anbieten.
Warum ist das Remissionsrecht wichtig?
Der Verkaufspreis eines Titels wird vom Verlag festgelegt. Deshalb werden Zeitschriften und Zeitungen in der ganzen Schweiz zum gleichen Preis verkauft, was aus demokratiepolitischer Sicht gerecht und vernünftig ist. Bei einem Wegfall der Preisbindung, würden Einzelhändler ihr Sortiment auf leicht verkäufliche, margenstarke Presseprodukte konzentrieren.
Warum ist die Preisbindung wichtig?
Das gebietsbezogene Alleinauslieferungsrecht des Pressegrosshändlers umfasst die Alleinbelieferungspflicht der Verlage und die Alleinbezugspflicht der Einzelhändler. Dank diesem Recht erhält das gesamte Gebiet eine umfassende und breite Abdeckung: Die Effizienz wird gestärkt. Zeitungen und Zeitschriften sind rasch verderbliche Güter, die schnellstens transportiert werden müssen. Parallele Vertriebsorganisationen, die ohne Alleinauslieferungsrecht gegründet würden, führen dazu, dass aufgrund betriebswirtschaftlicher Entscheidungen nur noch gut verkäufliche Titel angeboten werden.
Warum ist die Verwendungsbindung wichtig?
Die Pressegrosshändler verpflichten die Einzelhändler die Presseartikel ausschliesslich im Einzelverkauf in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein anzubieten. Damit wird verhindert, dass Einzelhändler selektiv für einzelne attraktive Titel oder kommerziell interessante Gebiete als Grosshändler tätig sein können. Mit der Verwendungsbindung wird die Auslieferung aller angebotenen Titel in der ganzen Schweiz und in Liechtenstein abgesichert.